Die Mietzahlung muss stets spätestens bis zum 3. Werktag im Voraus auf unserem Konto eingehen. Am besten Sie nutzen unseren SEPA-Lastschrifteinzug. Dieser stellt sicher, dass Ihre Miete pünktlich und in der jeweilig richtigen Höhe abgebucht wird. Ein solches SEPA-Lastschriftmandat können Sie uns ganz bequem über unsere Mieter-App "Meine GEWOFAG" erteilen. Oder Sie nutzen das Formular zum Ausfüllen auf unserer Website.
Selbstverständlich werden wir versuchen, die Zahlungsabwicklung individuell mit Ihnen abzustimmen. Beziehen Sie bitte die Energiekostenzuschüsse der Bundesregierung in die Zahlungsabwicklung ein. Wenden Sie sich zudem auch an die zuständigen Ämter. Nehmen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten unbedingt Kontakt zur GEWOFAG auf - Ihre*n Ansprechpartner*in inkl. Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Betriebskosten-Abrechnung.
Die Termine sowie das Prozedere zur Zahlungsabwicklung finden Sie auf Seite 1 Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl an Abrechnungen die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
Nein. Eine Auszahlung per Scheck ist leider nicht möglich, Barauszahlungen werden ebenfalls nicht vorgenommen.
Wir benötigen Ihre nochmalige Mitteilung, wenn kein SEPA-Mandat vorliegt oder Sie z.B. Ihre Wohnung gekündigt haben.
Bei beendetem Mietverhältnis darf die Bankverbindung nicht mehr automatisch für Zahlungen verwendet werden.
Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, benötigen wir die Mitteilung Ihrer Kontoverbindung ebenfalls schriftlich. Die Bankverbindung wird nur einmalig zur Auszahlung verwendet und aus Datenschutzgründen nicht in den Stammdaten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Mitteilung alle Mietvertragspartner (sofern mehrere) unterschreiben müssen. Bitte teilen Sie uns deshalb Ihre Bankverbindung zur Auszahlung des Betriebs-/Heizkosten-Guthabens schriftlich mit. Bitte verwenden Sie dafür das der Abrechnung beiliegende Formular.
Sie möchten doch am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Nutzen Sie dafür das Formular zum Ausfüllen auf unserer Website erteilen Sie uns Ihr Mandat ganz bequem über dieMieter-App "Meine GEWOFAG".
Das ist abhängig vom Zustand der Wohnung. Bei mängelfreier Rückgabe und soweit keine Rückforderungen bestehen, erhalten Sie die Kaution nach spätestens sechs Monaten zurück. Wenn jedoch externe Firmen zur Instandsetzung/Reparatur involviert sind, müssen wir deren Rechnungslegung abwarten.
Prinzipiell werden Guthaben immer ausbezahlt. Selbstverständlich können wir aber auch gern Ihr Guthaben mit offenen Positionen verrechnen. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt zu uns auf.
Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, benötigen wir die Mitteilung Ihrer Kontoverbindung schriftlich. Die Bankverbindung wird nur einmalig zur Auszahlung verwendet und aus Datenschutzgründen nicht in den Stammdaten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Mitteilung alle Mietvertragspartner (sofern mehrere) unterschreiben müssen. Unser Kundenservice sendet Ihnen gern ein entsprechendes Formular zu.
Die in der Abrechnung angekündigte neue Vorauszahlung wird aus den Kosten des Abrechnungszeitraums ermittelt. Passen Sie die Vorauszahlung nicht an, wird im nächsten Jahr wahrscheinlich eine höhere Nachzahlung fällig. Sollten Sie die Anpassung dennoch nicht wünschen, richten Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich an GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Wichtige Information: Mit der Abrechnung 2021 haben wir Ihre momentan gültigen Vorauszahlungsbeträge überprüft und erstmals zusätzlich an die aktuell vorliegende Energiepreisentwicklung angeglichen. Wir möchten damit die Abrechnungsergebnisse in den kommenden Jahren so sozialverträglich wie möglich gestalten. Leider führt diese Anpassung in vielen Fällen zu monatlichen Mehrbelastungen. Als Ihre Vermieterin haben wir keinen Einfluss auf die aktuelle Entwicklung der Energiekosten, die sich bereits jetzt in den vorliegenden Heizkostenabrechnungen auswirkt. Selbstverständlich werden wir versuchen, die Zahlungsabwicklung individuell mit Ihnen abzustimmen. Beziehen Sie bitte die Energiekostenzuschüsse der Bundesregierung in die Zahlungsabwicklung ein. Wenden Sie sich zudem auch an die zuständigen Ämter. Die in der Abrechnung angekündigte neue Vorauszahlung wird aus den Kosten des Abrechnungszeitraums, der aktuellen Kostenentwicklung sowie der Prognose führender Wirtschaftsexperten zur Kostenentwicklung gerade im Bereich Energiekosten für das Jahr 2022 und darüber hinaus errechnet. Wir sind uns bewusst, dass die Erhöhung der Vorauszahlungen eine Mehrbelastung für viele Haushalte darstellt. Dennoch raten wir eindringlich davon ab, diese Anpassung nicht vorzunehmen. Eine Nicht-Anpassung kann ggf. zu sehr hohen Nachforderungen in der nächsten Abrechnung 2022 führen. Bei Fragen zur Berechnung der Höhe der Vorauszahlungen steht Ihnen unsere Betriebskostenabteilung zur Verfügung.