Alle kostendämpfenden Maßnahmen der Bundesregierung erhalten Sie entsprechend ihrer temporären Gültigkeit mit der jeweiligen Nebenkostenabrechnung des Kalenderjahres. Soweit die Heizungsanlage unter die Voraussetzungen für die Erstattung der Dezemberhilfe fällt, wurden diese Gutschriften kostenreduzierend in die Heizkostenabrechnung eingebucht und werden in Ihrer Heizkostenabrechnung ausgewiesen.
Wenn Ihre Wohnung durch eine Gasetagenheizung oder via Fernwärme versorgt wird und Sie Erdgas oder Wärme somit direkt über den Versorger beziehen, läuft die Abrechnung der Heizkosten nicht über die GEWOFAG. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren Versorger. Alle relevanten Informationen zu preisreduzierenden Maßnahmen sollten Sie auf der Internetseite Ihres jeweiligen Versorgers finden.