Anbei finden Sie ein aktuelles Muster unserer UVI. Zum Vergrößern klicken Sie bitte auf das Bild.
Zum 1. Dezember 2021 ist die Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV) in Kraft getreten.
Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Als Vermieterin sind wir seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich verpflichtet, unsere Mieter*innen mit einer monatlichen Mitteilung über ihre Energieverbräuche im Vormonat zu informieren. Dies soll dabei helfen, das Bewusstsein für Verbräuche zu steigern, Ressourcen zu schonen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
UVI steht für die Unterjährige Verbrauchsinformation für Warmwasser und Heizungsenergie (bei zentral beheizten Wohnanlagen). Monatlich werden Ihre Verbrauchsdaten über fernfunkfähige Erfassungsgeräte (Messausstattung für Warmwasser und Heizungsenergie) an einen zentralen Speicherplatz geliefert. Dort werden sie so aufbereitet, dass es möglich ist, den individuellen monatlichen Verbrauch darzustellen, mit den Vorperioden zu vergleichen und einen Vergleich zum Durchschnitt vergleichbarer Nutzerkategorien zu ziehen.
Nein, diese Funktion besteht leider nicht. Die UVI zielt allein auf die Verbrauchsdarstellung ab, eine individuelle Kosteneinschätzung je Haushalt ist hier nicht möglich.
Es sind zwei Voraussetzungen notwendig: In der Wohnung muss fernfunkfähige Messtechnik verbaut sein und der Datensammler Ihrer Wohnanlage muss in der Lage sein, diese Daten an ein von der GEWOFAG beauftragtes Messdienstleistungsunternehmen zu senden.
Einzelne Mieter*innen haben hierauf keinen Einfluss. Die GEWOFAG ist dazu verpflichtet, alle Wohnanlagen mit zentraler Heizungsversorgung bis zum 31.12.2026 mit fernfunkfähiger Messtechnik auszustatten. Diese Ausstattung wird immer für eine gesamte Heizungsliegenschaft erfolgen, selbstverständlich wird Sie die GEWOFAG rechtzeitig über die einzelnen Schritte informieren.
Bis zum 31.12.2026 wird Ihre Wohnanlage umgerüstet sein.
Gerne stellen wir Ihnen die UVI monatlich per E-Mail zur Verfügung. In Ausnahmefällen oder wenn uns keine E-Mail-Adresse vorliegt, erfolgt der Versand postalisch. Nutzer*innen des GEWOFAG-Mietercockpits finden die jeweils aktuelle UVI direkt in der App.
Ja, sehr gerne. Senden Sie uns die E-Mail-Adresse, an die monatlich die UVI gesendet werden soll an uvi@gewofag.de.
Der Umwelt zuliebe. Mit dem Versand per E-Mail sparen wir wertvolle Ressourcen und leisten so einen Anteil zum Klimaschutz. Außerdem erhalten Sie die UVI so schneller als per Post und können zeitiger Ihr Verbrauchsverhalten anpassen.
Nein, die UVI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Information des Vermieters. Sie können diese nicht abbestellen.
Das ist eine Vorgabe der Heizkostenverordnung. Ein direkter Vergleich mit den aktuellen Werten Ihrer Heizkostenverteiler und Wasserzählern ist nicht möglich. Selbstverständlich sind die Ablesewerte des ganzen Jahres weiterhin in der kommenden Heizkostenabrechnung angegeben.
Die UVI zeigt den indiviuellen Energieverbrauch eines jeden einzelnen Haushaltes. Vergleiche zwischen einzelnen Wohnungen sind nur sehr eingeschränkt möglich, da individuelles Nutzerverhalten, Lage der Wohnung im Haus (Kellerdecke, Außenwände, Dachflächen) usw. jeweils Einfluss auf die Energieverbräuche haben. Auch unterschiedliche Wohnungsgrößen und die Anzahl der Bewohner einer Wohnung haben direkten Einfluss auf den Energieverbrauch. Hier hilft nur der Blick auf den durchschnittlichen Verbrauch Ihrer Liegenschaft in der UVI.
Nein. Bei der Darstellung im Informationsschreiben erfolgt eine Umrechnung in kWh. Siehe Zeile 23.
Bei den Kosten der UVI handelt es sich um umlagefähige Heizkosten. Diese werden Ihnen im Rahmen der jährlichen Betriebs- und Heizkosten mit verrechnet.
Mit der UVI sollen Mieter*innen monatlich über die jeweilige individuelle Verbrauchsentwicklung für Warmwasser und Heizungsenergie informiert werden, um den Energieverbrauch und damit CO2 zu reduzieren. Gleichzeitig haben Sie durch eine Anpassung Ihres Nutzungsverhaltens unmittelbaren Einfluss auf die Kostensituation in Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung.
Wenn Ihre Wohnung bereits über die erforderliche Messausstattung verfügt, erhalten Sie die erste UVI nach Ablauf des ersten vollen Monats, den Sie bei der GEWOFAG wohnen.
Nein. Mieter*innen, deren Wohnung nicht an einer Zentralheizungsanlage angeschlossen ist und die demnach von der GEWOFAG keine Heizkostenabrechnung erhalten, bekommen keine UVI. In diesen Fällen bestehen direkte Versorgungsverträge zwischen den Mietern und dem Energie-Versorger. Bitte wenden Sie sich bzgl. Verbrauchsanalysen direkt an Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten.
Auf der UVI wird die Anschrift der Heizzentrale angegeben, von der auch Ihre Wohnung mit Heizung (und Warmwasser) versorgt wird.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an den GEWOFAG-Kundenservice, der Ihre Anfrage durch die Betriebskostenabteilung klären wird. Vielen Dank.